Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
Der Schmidt nimmt’s mit GmbH, Seyfferstraße 103, 70193 Stuttgart,
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und ihren Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“.
Sie gelten für sämtliche Leistungen, insbesondere:
- Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen
- Umzüge (inkl. Schwerlast- und Tresorumzüge)
- Asbest- und Schadstoffentsorgung
- Akten- und Datenträgervernichtung
- Objekt-, Keller-, Gewerbe- und Sonderräumungen
- damit verbundene Zusatz- und Nebenleistungen
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
3. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, bedürfen jedoch der Textform (§126b BGB).
§2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung,
- Unterzeichnung eines Angebots,
- oder ausdrückliche Beauftragung per E-Mail.
3. Der Auftraggeber versichert:
- zur Beauftragung berechtigt zu sein,
- über das Räumungsgut verfügen zu dürfen,
- den Zugang zum Objekt rechtlich und tatsächlich sicherzustellen.
4. Mündliche Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§3 Leistungsumfang
1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot.
2. Nicht enthaltene Leistungen (insb. Sonder-, Mehr- oder Zusatzleistungen) werden gesondert berechnet, z. B.:
- unvorhersehbare Mehrmengen
- Sonderentsorgung
- zusätzliche Anfahrten / Wartezeiten
- erschwerter Zugang
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
2. Zahlungsbedingungen:
- Bei Auftragserteilung kann eine Anzahlung von bis zu 30 % der Auftragssumme verlangt werden.
- Die Vergütung ist grundsätzlich nach erfolgreichem Abschluss der Leistung fällig. Die Leistung gilt als erfolgreich erbracht, wenn sie vertragsgemäß durchgeführt wurde und keine wesentlichen Mängel vorliegen.
- In besonderen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung von bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen.
3. Zulässige Zahlungsmittel:
- Überweisung
- SEPA Mandat
4. Bei Zahlungsverzug gelten:
- Verbraucher: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz
- Unternehmer: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz
5. Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§5 Termine, Zugang, Mitwirkungspflichten
1. Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
2. Der Auftraggeber stellt sicher:
- freien Zugang zum Objekt
- funktionsfähige Zugänge (Türen, Aufzüge)
- ausreichende Park- und Ladeflächen
- ggf. behördliche Genehmigungen
3. Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung wird gesondert berechnet.
§6 Gefahrstoffe, Asbest, Sondergüter
1. Werden im Rahmen der Arbeiten Gefahrstoffe, insbesondere Asbest oder asbesthaltige Materialien, festgestellt, die nicht ausdrücklich Gegenstand des ursprünglichen Auftrags waren, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten auszusetzen oder – sofern die personellen und fachlichen Voraussetzungen vorliegen – die erforderlichen Maßnahmen zur Asbestentfernung durchzuführen.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die hierfür anfallenden Mehrkosten entsprechend einem regulären Asbestentsorgungsauftrag gesondert zu berechnen.
2. Waffen, Munition, Sprengstoffe oder verbotene Gegenstände werden den zuständigen Behörden gemeldet. Eine weitere Räumung der betroffenen Gegenstände erfolgt nicht.
3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus unrichtigen Angaben resultieren.
§7 Eigentumsübergang bei Räumungen und Haushaltsauflösungen
1. Mit Beginn der Leistungserbringung gehen sämtliche im Räumungsobjekt befindlichen beweglichen Sachen, Unterlagen und sonstigen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über, soweit sie nicht ausdrücklich vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber gekennzeichnet und ausgenommen wurden.
2. Der Auftraggeber versichert, zur Übertragung des Eigentums berechtigt zu sein und stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden Berechtigung resultieren.
3. Persönliche Dokumente oder offensichtlich höchstpersönliche Gegenstände werden – sofern aufgefunden – gesondert behandelt und dem Auftraggeber angezeigt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
4. Gegenstände, deren Übereignung gesetzlich unzulässig ist, sind vom Eigentumsübergang ausgeschlossen.
§8 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei:
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Keine Haftung besteht für:
- verdeckte Mängel
- bereits beschädigte Gegenstände
- Wertverluste nicht explizit vereinbarter Güter
4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§9 Rücktritt / Kündigung
1. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund:
- bis 7 Tage vor Termin: 20 % der Auftragssumme
- weniger als 7 Tage: bis zu 50 %
- am Leistungstag: bis zu 100 % der Auftragssumme, abzüglich ersparter Aufwendungen, sofern dem Auftraggeber kein geringerer Schaden nachweist.
2. Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher bleiben unberührt.
§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung.
2. Gerichtsstand für Kaufleute ist Stuttgart.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
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