Styropor entsorgen

Styropor, heute auch unter dem Namen airpop® vermarktet, ist ein sehr leichtes Material, das zu 98 Prozent aus Luft besteht und sich durch gute Stoßdämpfung und hervorragende Dämmeigenschaften auszeichnet. Es entsteht aus Polystyrol-Granulat und Wasserdampf. Entwickelt wurde es in den 1950er Jahren vom Chemiekonzern BASF.

Styropor findet vielfältige Anwendung, z. B. als Verpackungsmaterial für Gegenstände und Lebensmittel, in Fahrradhelmen und als Dämmmaterial im Baugewerbe. Besonders im Bau wird expandiertes Polystyrol (EPS) wegen seiner niedrigen Wärmeleitfähigkeit oft mit Flammschutzmitteln behandelt. Neben EPS gibt es auch das feinporigere XPS (bekannt als Styrodur), ebenfalls ein geschäumtes Polystyrol, das in der Wärmedämmung verwendet wird.

Die korrekte Entsorgung von Styropor hängt maßgeblich von seiner Herkunft und seinem Zustand ab.

Entsorgungsmöglichkeiten für Styropor

  1. Verpackungsstyropor (aus dem Haushalt):
    • Sauberes Verpackungsstyropor, wie z. B. Innenverkleidungen von Kartons für Elektrogeräte, EPS-Kugeln oder -Schnipsel aus Versandkartons, Obstschalen aus dem Supermarkt und ähnliches Styropor privater Endverbraucher, gehört grundsätzlich in den Gelben Sack, die Gelbe Tonne oder zum Wertstoffhof.
    • Alternativ können Sie sauberes Verpackungsstyropor auch im Geschäft zurückgeben, in dem Sie das verpackte Produkt gekauft haben, da dieses zur Rücknahme verpflichtet ist.
    • Wichtig: Stellen Sie sicher, dass das Verpackungsstyropor sauber ist. Wenn es z. B. mit Lebensmittelresten verunreinigt ist, erschwert dies das Recycling. Solches verunreinigtes Styropor sollten Sie besser im Restmüll entsorgen.

    Von Alter Fritz - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=22453806

    Gelber Sack - vor der Benutzung

    Von 3268zauber - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5687983

    Schwarze Restmülltonne (zweite von links)

  2. Styropor als Gegenstand oder Teil eines Gegenstandes:
    • Gegenstände, die nur teilweise aus Styropor bestehen (z. B. ein kaputter Fahrradhelm oder Isolierbecher), gehören in den Restmüll und nicht in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne.
  3. Styropor als Dämmmaterial (vom Bau oder Renovierung):
    • Styropor, das als Isoliermaterial verwendet wurde, gehört in den Restmüll. Dies liegt daran, dass Dämmmaterialien oft mit Flammschutzmitteln versetzt sind, um Brandschutzvorgaben zu erfüllen.
    • Wichtig: Isoliermaterial aus Styropor darf keinesfalls im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne entsorgt werden. Müllwerker dürfen es in diesem Fall nicht mitnehmen.
    • Nähere Informationen zur Entsorgung von Baustyropor erteilen Kommunen oder Abfallwirtschaftsbetriebe. Spezielle Entsorgungsinfos gibt es auch für Baustyropor und XPS.
  4. Große Mengen Styropor oder spezielles Styropor (Gewerbe oder große private Mengen):
    • Für große Mengen Styropor, sei es aus privaten Projekten (wenn der Gelbe Sack nicht ausreicht) oder aus gewerblichen/industriellen Quellen, bietet sich ein Containerdienst an. Dies ist auch eine Option für die Entsorgung von Dämmplatten aus Styropor oder Baustyropor.
    • Es gibt spezielle Container für Styropor.
    • Containerdienste ermöglichen die fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung, inklusive Anlieferung und Abholung des Containers.

Recycling von Styropor

  • Unbehandeltes Styropor (z. B. von Verpackungen) kann recycelt werden, indem es gemahlen und die Kügelchen zur erneuten Herstellung verwendet werden.
  • Problematisch ist das Recycling von Styropor aus dem Gelben Sack/der Gelben Tonne: Es wird in Sortieranlagen oft aussortiert und verbrannt, da Verunreinigungen das Recycling erschweren oder unwirtschaftlich machen. Eine stoffliche Verwertung findet daher kaum statt.
  • Tatsächlich recycelt wird überwiegend unbehandeltes und nicht verunreinigtes Styropor, das bei Wertstoffhöfen, Verkaufsstellen oder über Container gesammelt wird.
  • Auch Styropor mit Flammschutzmitteln (wie HBCD), das häufig bei Dämmungen vorkommt, kann nicht einfach recycelt werden.

Kosten der Styroporentsorgung

  • Die Entsorgung im Restmüll oder im Gelben Sack/der Gelben Tonne verursacht keine zusätzlichen direkten Kosten, da diese über die allgemeinen Müllgebühren abgedeckt sind.
  • Bei der Beauftragung eines Containerdienstes fallen höhere Kosten an. Diese variieren je nach Standort und Volumen des Containers und beinhalten Anlieferung, Abholung und fachgerechte Entsorgung.
  • Beispiele für Containerpreise in Berlin (ohne HBCD) sind: 3 m³ ca. 500,00 €, 5 m³ ca. 590,00 €, 7 m³ ca. 710,00 €, 10 m³ ca. 1200,00 €.

Zusammenfassende Tipps für die Entsorgung

  • Styropor ist nicht gleich Styropor – Herkunft und Zustand bestimmen die Entsorgung.
  • Verpackungsstyropor (sauber) gehört in Gelben Sack/Tonne, zum Wertstoffhof oder zurück ins Geschäft.
  • Verunreinigtes Styropor oder Gegenstände, die nur teilweise aus Styropor sind (z. B. Helm), gehören in den Restmüll.
  • Styropor als Dämmmaterial gehört ebenfalls in den Restmüll.
  • Für große Mengen bietet sich ein Containerdienst an.
  • Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Kommune oder den Abfallwirtschaftsbetrieb

Ergänzende Informationen für die korrekte Entsorgung von Styropor

  1. Spezifische regionale Unterschiede

    • Die Entsorgung von Styropor, insbesondere von Dämmmaterialien, kann tatsächlich regional variieren. Zum Beispiel gibt es in Baden-Württemberg spezielle Ausnahmeregelungen zur Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen. In Bayern ist unter bestimmten Bedingungen die energetische Verwertung (Verbrennung) von HBCD-haltigen Dämmmaterialien in Müllverbrennungsanlagen zulässig. Es ist daher unerlässlich, sich bei der örtlichen Abfallwirtschaft oder dem kommunalen Entsorger über die spezifischen Regelungen und Annahmestellen am jeweiligen Standort zu informieren.

  2. Umgang mit HBCD-haltigem Dämmstyropor

    • Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, müssen getrennt gesammelt werden. Ihre Entsorgung erfolgt über eine thermische Verwertung (Verbrennung). Bei diesem Prozess wird das HBCD vollständig zerstört, und das enthaltene Brom wird in der Abgasreinigung aufgefangen und als Salz gebunden. Die Entsorgung muss unter Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgen, um Gesundheitsrisiken zu minimieren. Ein werkstoffliches Recycling von HBCD-haltigem Dämmstyropor ist derzeit nicht möglich, da HBCD als persistenter organischer Schadstoff gilt.

  3. Details zur Rückgabe im Handel

    • Gemäß dem deutschen Verpackungsgesetz sind Händler verpflichtet, Verkaufsverpackungen zurückzunehmen. Die Rückgabe sollte idealerweise zeitnah nach dem Kauf erfolgen. Sie kann entweder direkt an der Verkaufsstelle oder über etablierte Rücknahmesysteme geschehen. Für eine ordnungsgemäße Entsorgung oder ein mögliches Recycling ist es entscheidend, dass die zurückgegebenen Verpackungen sauber und frei von Verunreinigungen sind.

  4. Definition von "Verunreinigung"

    • Bestimmte Arten von Verunreinigungen machen das Recycling von Styropor unmöglich oder unwirtschaftlich. Dazu gehören konkret:

      • Lebensmittelreste

      • Öl- oder Fettverschmutzungen

      • Farbanhaftungen

      • Klebereste

      • Anhaftungen von Putz, Beton oder anderen Baustoffen (solches verunreinigtes Styropor sollte über den Restmüll entsorgt werden, da diese Anhaftungen das Recyclingverfahren stören oder das Material unbrauchbar machen können.)

  5. Entsorgung für kleinere Gewerbebetriebe

    • Kleinere Gewerbebetriebe, bei denen Styroporabfälle anfallen – insbesondere HBCD-haltige Dämmung – sollten sich an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe wenden, die auf die Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen spezialisiert sind. Diese Fachbetriebe können passende Containergrößen anbieten und fundierte Beratung zur fachgerechten Entsorgung leisten. Es ist von großer Bedeutung, dass HBCD-haltige Styropor-Dämmung strikt getrennt von anderen Abfällen gesammelt wird, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und potenzielle Mehrkosten durch Fehlwürfe zu vermeiden.

  6. Konsequenzen falscher Entsorgung

    • Eine unsachgemäße Entsorgung von Styropor, besonders wenn es sich um HBCD-haltige Dämmstoffe handelt, kann erhebliche Umweltbelastungen verursachen. HBCD ist ein persistenter organischer Schadstoff, der sich negativ auf die Umwelt auswirken kann. Darüber hinaus können Verstöße gegen die gesetzlichen Entsorgungsvorschriften zu Bußgeldern führen. Es ist daher unerlässlich, die geltenden Regeln einzuhalten und sich bei Unsicherheiten an die zuständigen Behörden oder Entsorgungsfachbetriebe zu wenden.

  7. Umweltauswirkungen (vertieft)

    • Die Herstellung von Styropor basiert auf fossilen Rohstoffen und ist energieintensiv. Gelangt Styropor bei unsachgemäßer Entsorgung in die Umwelt, kann es sich langsam zersetzen und Mikroplastik freisetzen. Dieses Mikroplastik kann von Tieren aufgenommen werden und ökologische Schäden verursachen. Styropor, das Flammschutzmittel wie HBCD enthält, bringt zusätzliche Risiken mit sich, da diese Schadstoffe sich in der Umwelt anreichern und langfristige negative Auswirkungen auf Ökosysteme haben können.