Wohnungsaufloesung

Sie müssen eine Wohnung oder ein Haus räumen lassen, haben aber nicht die finanziellen Mittel? In vielen Fällen übernimmt das Sozialamt die Kosten für die Entrümpelung. Wir begleiten Sie bei der Antragstellung, unterstützen Sie beim Einreichen aller Unterlagen und führen die komplette Entrümpelung zuverlässig für Sie durch.

 

Antrag Entrümpelung Sozialamt: Kostenübernahme nach SGB XII beantragen

Wenn eine Entrümpelung oder Wohnungsauflösung erforderlich ist, die Kosten aber nicht selbst getragen werden können, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt gemäß SGB XII (Sozialhilfe) die Kosten. Voraussetzung dafür ist ein rechtzeitig gestellter Antrag Entrümpelung Sozialamt, der alle notwendigen Unterlagen enthält.

Der Schmidt nimmt’s mit ist seit fast 30 Jahren Ihr erfahrener Partner für Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Räumungen im Raum Stuttgart, Esslingen, Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis und Umgebung. Wir begleiten Sie durch den kompletten Ablauf — von der Antragstellung bis zur besenreinen Übergabe der Wohnung.

Kostenübernahme Entrümpelung SGB XII – Wann zahlt das Sozialamt?

Das Sozialamt übernimmt die Kosten für Entrümpelungen, wenn:

  • Sozialhilfe oder Grundsicherung (SGB XII) bezogen wird.

  • Die Entrümpelung zwingend erforderlich ist:

    • Umzug ins Pflegeheim

    • Tod des Mieters

    • Kündigung oder Zwangsräumung

    • Gesundheitliche oder soziale Gründe

  • Keine Angehörigen oder Dritte zur Kostenübernahme verpflichtet sind.

Wichtig: Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor der Entrümpelung gestellt werden. Eine rückwirkende Kostenübernahme erfolgt nur in Ausnahmefällen.

Antrag Entrümpelung Sozialamt – Ablauf der Antragstellung

Damit das Sozialamt die Entrümpelungskosten übernimmt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Leistungsnachweis Sozialhilfe / Grundsicherung

  • Einkommens- und Vermögensnachweise

  • Mietvertrag oder Kündigungsschreiben

  • Nachweise zur Notwendigkeit der Räumung (z. B. ärztliches Attest, Pflegeheimplatz, Todesfall)

  • Kostenvoranschlag für die Entrümpelung (wird von uns kostenlos erstellt)

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung, bereiten alle Dokumente gemeinsam mit Ihnen vor und stimmen uns bei Bedarf direkt mit dem Sozialamt ab.

Antrag Wohnungsauflösung Sozialamt – auch bei Pflegeheim und Todesfall

Besonders häufig wird eine Wohnungsauflösung mit Sozialamt bei folgenden Situationen beantragt:

  • Senioren ziehen ins Pflegeheim um.

  • Nach einem Todesfall bleibt eine unbewohnte Wohnung zurück.

  • Eine Zwangsräumung wurde angeordnet.

  • Eine Messie-Wohnung muss geräumt werden.

In all diesen Fällen begleiten wir Sie umfassend bei Antragstellung und Durchführung.

Übernahme Räumungskosten Sozialamt – So läuft die Entrümpelung ab

Nach der Genehmigung durch das Sozialamt übernehmen wir die gesamte Abwicklung:

  • Kostenloser Vor-Ort-Termin zur Besichtigung

  • Erstellung des Kostenvoranschlags

  • Unterstützung bei der Antragsstellung

  • Abstimmung mit dem Sozialamt

  • Durchführung der Entrümpelung

  • Fachgerechte Trennung & Entsorgung

  • Besenreine Übergabe der geräumten Immobilie

  • Auf Wunsch: Entfernung von Teppichen, Tapeten, Fliesen etc.

Ablauf Entrümpelung visuell dargestellt - Schritt für Schritt

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Wer kann den Antrag stellen?

Jeder Sozialhilfe- oder Grundsicherungsempfänger mit Bedarf kann den Antrag stellen.

Wann sollte ich den Antrag einreichen?

Unbedingt vor der Entrümpelung, da eine rückwirkende Übernahme selten erfolgt.

Wie lange dauert die Bearbeitung beim Sozialamt?

Zwischen 7 Tagen und 4 Wochen, abhängig von der Kommune.

Wer erstellt den Kostenvoranschlag?

Wir übernehmen die kostenlose Angebotserstellung für den Antrag.

Übernehmen Sie auch die Kommunikation mit dem Amt?

Ja. Wir stimmen uns direkt mit dem Sozialamt ab und kümmern uns um Rückfragen.