Wohnungsauflösung nach dem Tod – mit welchen Kosten Angehörige rechnen sollten
von Der Schmidt nimmt's mit Redaktion
Der Anruf kommt meist unerwartet. Ein Angehöriger ist verstorben, und neben der Trauer drängen sich Fragen auf, auf die man nicht vorbereitet ist: Was passiert mit der Wohnung? Was wird das kosten? Und wer kümmert sich darum?
Diese Fragen stellen sich Hinterbliebene nicht aus Berechnung, sondern weil sie in einer ohnehin belastenden Situation Orientierung brauchen. Genau dafür ist dieser Ratgeber gedacht: eine sachliche Kostenübersicht, ergänzt um die wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Zusammenhänge – damit Sie wissen, womit Sie rechnen können, bevor Sie Entscheidungen treffen müssen.
Was kostet eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?
Die Kosten hängen im Wesentlichen von drei Dingen ab: der Wohnungsgröße, dem Zustand und der Menge des Hausrats sowie dem Aufwand für Entsorgung und Transport. Als Orientierung
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Wohnungsgröße |
Kostenrahmen (Richtwert) |
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1–2 Zimmer |
ca. 800 – 1.800 € |
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3–4 Zimmer |
ca. 1.800 – 3.500 € |
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Einfamilienhaus |
ab ca. 3.500 € |
Diese Spannen können im Einzelfall deutlich abweichen. Ein vollgestellter Keller, ein Dachboden voller alter Möbel oder Sondermüll wie Farben und Chemikalien treiben den Aufwand nach oben. In die andere Richtung wirkt eine sogenannte Wertanrechnung: Brauchbare Möbel, Antiquitäten oder Wertgegenstände lassen sich oft verkaufen und mit den Räumungskosten verrechnen – das senkt den Endpreis spürbar.
Ein seriöser Anbieter wird die Wohnung immer vorab besichtigen und Ihnen auf dieser Basis einen verbindlichen Festpreis nennen. Bestehen Sie darauf – eine spätere Nachberechnung sollte es nicht geben.
Wer zahlt die Wohnungsauflösung im Todesfall?
Grundsätzlich sind die Erben für die Kosten verantwortlich. Wer den Nachlass annimmt, übernimmt damit auch die Pflicht, ihn abzuwickeln – einschließlich der Räumung. Bei einer Erbengemeinschaft werden die Kosten in der Regel nach Erbquote aufgeteilt.
Zwei Ausnahmen sind in der Praxis relevant: Reicht der Nachlass nicht aus, um die Kosten zu tragen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch das Sozialamt beantragt werden (§ 74 SGB XII). Und gelegentlich decken Bestattungsvorsorge-Verträge oder bestehende Versicherungen des Verstorbenen Teile der Haushaltsauflösung mit ab – ein Blick in vorhandene Unterlagen lohnt sich, bevor Sie selbst in Vorleistung gehen.
Haushaltsauflösung nach Tod – steuerlich absetzbar?
In den meisten Fällen ja. Es gibt zwei Wege, auf denen Angehörige die Kosten geltend machen können – welcher greift, hängt von Ihrer Situation ab.
Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer: Kosten für Räumung und Haushaltsauflösung, die innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Erbfall entstehen, erkennt die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen als Nachlassregelungskosten an. Sie mindern den steuerpflichtigen Erwerb und damit Ihre Erbschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof hat diesen Grundsatz mehrfach bestätigt (u. a. BFH-Urteil vom 14.10.2020, Az. II R 30/19). Voraussetzung: eine ordentliche Rechnung und unbare Zahlung – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG: Wenn Sie die Wohnung anschließend selbst nutzen oder herrichten lassen, können 20 % der reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden – bis zu 4.000 Euro im Jahr. Reine Entsorgungskosten fallen hier allerdings nicht darunter.
Achten Sie darauf, dass die Rechnung Lohn-, Fahrt- und Entsorgungskosten getrennt ausweist. Nur so lassen sich beide Steuervorteile sauber nutzen. Im Zweifel hilft Ihnen ein Steuerberater bei der Einordnung.
Mietvertrag nach dem Tod: Endet er automatisch?
Nein – und dieser Irrtum kostet Erben regelmäßig unnötige Monatsmieten. Der Mietvertrag läuft nach dem Tod des Mieters weiter. Das Gesetz sieht vor, dass zunächst enge Angehörige – Ehepartner, Lebenspartner, im Haushalt lebende Kinder – in den Vertrag eintreten können (§ 563 BGB). Tut das niemand, wird das Mietverhältnis automatisch mit den Erben fortgesetzt (§ 564 BGB).
Für Sie als Erbe bedeutet das: Sie zahlen weiter Miete, bis der Vertrag ordentlich gekündigt ist. Es gibt allerdings ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb eines Monats, nachdem Sie vom Tod und dem Nichteintritt anderer Berechtigter erfahren haben, können Sie außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das gilt für beide Seiten – auch der Vermieter kann diese Frist nutzen.
Wird die Monatsfrist versäumt, gelten die regulären, oft deutlich längeren Kündigungsfristen. Deshalb zählt hier jeder Tag: Je schneller die Wohnung geräumt und übergabefertig ist, desto eher lässt sich das Mietverhältnis beenden – und desto weniger Mietkosten entstehen.
Was passiert mit Erinnerungsstücken aus dem Haushalt?
Diese Frage beschäftigt fast jeden, der eine Wohnungsauflösung nach dem Tod eines Angehörigen organisiert. Fotoalben, handgeschriebene Briefe, ein bestimmtes Möbelstück – diese Dinge haben keinen Marktwert, aber sie sind für viele Hinterbliebene das, was am Ende wirklich bleibt.
Bei „Der Schmidt nimmt's mit" gehört das zur Arbeit dazu: Vor der eigentlichen Räumung sichten wir gemeinsam mit Ihnen – oder, wenn Sie es wünschen, auch allein – gezielt nach Gegenständen, die Ihnen persönlich wichtig sind. Wir kennen diese Situationen seit über 30 Jahren in der Region Stuttgart und wissen, dass eine Haushaltsauflösung im Todesfall keine gewöhnliche Entrümpelung ist. Wir gehen entsprechend damit um.
Kosten im Überblick
Die Kosten einer Wohnungsauflösung nach einem Todesfall bewegen sich je nach Wohnungsgröße meist zwischen 800 und 3.500 Euro. Durch Wertanrechnung und steuerliche Absetzbarkeit – ob als Nachlassverbindlichkeit oder als haushaltsnahe Dienstleistung – lässt sich die tatsächliche Belastung oft deutlich reduzieren.
Einen ausführlichen Schritt-für-Schritt-Leitfaden zum gesamten Ablauf einer Entrümpelung im Todesfall finden Sie in unserem Ratgeber für Angehörige.
Mehr als eine Entrümpelung – wie wir in solchen Situationen arbeiten
Über 30 Jahre lang haben wir in der Region Stuttgart Wohnungen aufgelöst, die Menschen ein Leben lang gefüllt haben. Was uns in dieser Zeit am meisten geprägt hat: Dass hinter jeder Räumung eine Geschichte steckt – und dass Hinterbliebene in dieser Situation keine Dienstleister brauchen, die einfach kommen und räumen.
Deshalb ist unser Ansatz ein anderer. Wir nehmen uns Zeit für ein erstes Gespräch, bevor irgendetwas beginnt. Wir gehen behutsam mit dem um, was sich in einem Haushalt angesammelt hat – und wir wissen, wie wichtig es ist, Erinnerungsstücke rechtzeitig zu sichern, bevor der Hausrat als Ganzes abgewickelt wird. Das besprechen wir immer vorab, und wir halten uns daran.
Wir sind außerdem diskret. Viele unserer Aufträge laufen ohne großes Aufheben, ohne Nachbarn, die sich wundern, ohne unnötigen Zeitdruck. Und wir verstehen, dass Sie in einem solchen Moment vielleicht noch gar nicht genau wissen, was Sie brauchen – oder ob Sie uns überhaupt beauftragen möchten.
Wenn Sie Fragen haben – zu den Kosten, zum Ablauf, zum Mietvertrag oder zu dem, was als nächstes sinnvoll wäre – rufen Sie uns einfach an. Wir antworten ehrlich, auch wenn am Ende kein Auftrag daraus wird.
Häufige Fragen zu den Kosten einer Wohnungsauflösung im Todesfall
Neben den reinen Räumungskosten zählen auch Aufwendungen dazu, die nötig sind, um festzustellen, welche Gegenstände überhaupt zum Nachlass gehören – etwa die systematische Durchsicht des Hausrats. Diese sogenannten Nachlassregelungskosten mindern den erbschaftsteuerpflichtigen Wert des Nachlasses und können so Ihre Steuerlast senken.
Reicht der Nachlass nicht aus, kann eine Kostenübernahme durch das Sozialamt beantragt werden (§ 74 SGB XII). Alternativ besteht die Möglichkeit, das Erbe innerhalb von sechs Wochen auszuschlagen – dann entfällt die Pflicht zur Kostentragung, allerdings auch jeder Anspruch auf den Nachlass.
Erben haften gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten, die bis zum Tod entstanden sind – dazu gehören auch Mietrückstände oder offene Nebenkostenabrechnungen. Diese Haftung ist ein weiterer Grund, frühzeitig zu prüfen, ob die Annahme des Erbes in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Nein. Gerade wenn Sie nicht in der Nähe wohnen, ist das ein wichtiger Punkt. Ein erfahrener Anbieter bespricht vorab mit Ihnen, welche Gegenstände erhalten bleiben sollen, und führt die Räumung anschließend eigenständig durch. Auf Wunsch dokumentieren wir den Zustand der Wohnung vorab mit Fotos.

