Entrümpelung bei Todesfall: Der komplette Leitfaden für Angehörige

von Der Schmidt nimmt's mit Redaktion

Ein strukturierter Leitfaden für Angehörige, Erben und Bevollmächtigte – von den ersten Schritten bis zur besenreinen Übergabe.

Was bedeutet „Entrümpelung bei Todesfall“ konkret?

Unter einer Entrümpelung bei Todesfall versteht man die vollständige oder teilweise Räumung einer Wohnung oder eines Hauses nach dem Tod eines Bewohners. Ziel ist es, die Immobilie rechtssicher, angemessen und besenrein zu übergeben – entweder an den Vermieter, einen Käufer oder die Erbengemeinschaft.

Typische Gründe für eine Entrümpelung nach einem Todesfall sind:

  • Beendigung eines Mietverhältnisses
  • Verkauf einer Immobilie
  • Auflösung des Haushalts im Rahmen der Nachlassregelung

Nach dem Todesfall: Warum überstürztes Handeln oft ein Fehler ist

Nach dem Tod eines Angehörigen stehen viele Menschen unter emotionalem Druck. Häufig entsteht der Wunsch, die Wohnung oder das Haus möglichst schnell zu räumen. Genau hier passieren jedoch die meisten Fehler.

Bevor mit einer Entrümpelung begonnen wird, sollten Sie klären:

  • Wer ist erbberechtigt?
  • Gibt es ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht?
  • Ist die Immobilie gemietet oder im Eigentum?

Solange diese Fragen offen sind, sollten keine Gegenstände entsorgt oder veräußert werden. Denn: Erben haften gemeinsam, und eigenmächtiges Handeln kann rechtliche Konsequenzen haben.

Gerade bei komplexeren Situationen empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit uns für eine Wohnungsauflösung oder eine Haushaltsauflösung.

Wer darf eine Entrümpelung beauftragen?

Eine der häufigsten Fragen von Angehörigen lautet: Darf ich die Wohnung überhaupt räumen lassen?

Grundsätzlich gilt:

  • Erben dürfen eine Entrümpelung beauftragen.
  • Bevollmächtigte dürfen handeln, wenn eine gültige Vollmacht vorliegt.
  • Nicht-erbberechtigte Angehörige benötigen die Zustimmung der Erben.

Besonders bei mehreren Erben ist Einigkeit wichtig. Eine professionelle Entrümpelungsfirma wie Der Schmidt nimmt's mit wird vor Beginn immer klären, ob die Beauftragung rechtlich abgesichert ist – das schützt alle Beteiligten.

Mietwohnung oder Eigentum: Wichtige Unterschiede

Mietwohnung

Bei einer Mietwohnung läuft das Mietverhältnis in der Regel über den Todesfall hinaus. Die Kündigung muss fristgerecht erfolgen, meist mit drei Monaten Kündigungsfrist.

Der Vermieter darf die Wohnung nicht einfach räumen. Die Verantwortung liegt bei den Erben. Eine verspätete Übergabe kann zusätzliche Mietkosten verursachen.


Eigentumswohnung oder Haus

Bei Eigentum besteht kein Kündigungsdruck, dennoch fallen laufende Kosten an (Hausgeld, Versicherungen, Grundsteuer). Eine zeitnahe Entrümpelung ist hier oft sinnvoll, insbesondere bei geplantem Verkauf.

In beiden Fällen ist eine Entrümpelung mit klarer Planung der nächste logische Schritt.


Sonderkündigungsrecht nach Todesfall (§ 580 BGB)

Viele Angehörige wissen nicht, dass es im Todesfall ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt. Dieses erlaubt es den Erben, den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall zu kündigen – mit einer Frist von drei Monaten.

Wichtig dabei:

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen
  • Alle Erben müssen unterschreiben (bei Erbengemeinschaften)
  • Die Miete läuft bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter

Wertgegenstände erkennen und richtig behandeln

Ein häufiger Fehler bei Todesfällen ist das vorschnelle Entsorgen von Gegenständen, die noch einen erheblichen Wert haben.

Typische Beispiele:

  • Antiquitäten
  • Schmuck, Gold, Silber
  • Münz- oder Uhrensammlungen
  • hochwertige Möbel
  • Kunstgegenstände

Als seriöser Betrieb prüfen wir vor der Entsorgung, ob eine Wertanrechnung möglich ist. Das kann die Kosten der Entrümpelung deutlich senken.

Ergänzend kann auch unser Antiquitätenankauf oder unser Goldankauf sinnvoll sein.


Die bewährte 4-Kisten-Logik beim Vorsortieren

Um Überforderung zu vermeiden, arbeiten viele professionelle Entrümpler mit der sogenannten 4-Kisten-Logik:

  1. Behalten – persönliche Erinnerungsstücke, Dokumente
  2. Verkaufen – Antiquitäten, Schmuck, verwertbare Möbel
  3. Spenden – gut erhaltene Kleidung oder Hausrat
  4. Entsorgen – defekte oder wertlose Gegenstände

Diese einfache Struktur hilft Angehörigen, emotionale Entscheidungen Schritt für Schritt zu treffen – ohne alles auf einmal entscheiden zu müssen.

Dokumente, Unterlagen und sensible Daten

Nach einem Todesfall finden sich häufig:

  • Verträge
  • Kontoauszüge
  • Versicherungsunterlagen
  • persönliche Korrespondenz

Diese Unterlagen sollten nicht unkontrolliert entsorgt werden. Einerseits aus rechtlichen Gründen, andererseits wegen Datenschutz und möglicher Nachfragen von Behörden.

Nicht mehr benötigte Dokumente können im Rahmen einer professionellen Aktenvernichtung DSGVO-konform vernichtet werden.

Sonderfälle: Messie-Wohnung, Keller, Dachboden

Nicht jede Wohnung lässt sich einfach räumen. Besonders herausfordernd sind:

  • stark überfüllte Wohnungen
  • verschmutzte oder verwahrloste Räume
  • vollgestellte Keller und Dachböden

In solchen Fällen ist Fachwissen erforderlich – sowohl aus hygienischen als auch aus logistischen Gründen. Spezialisierte Anbieter verfügen über Schutzmaßnahmen, Containerlösungen und Erfahrung im Umgang mit schwierigen Situationen, etwa bei einer Messie-Wohnung.


Spezialfall: Messie-Wohnung oder besondere Belastungen

In manchen Fällen ist eine Wohnung stark verwahrlost oder mit Geruchsbelastung verbunden. Besonders nach einem unbemerkten Todesfall können zusätzliche Maßnahmen notwendig sein, etwa:

  • Schutzkleidung
  • Hygienische Sonderreinigung
  • Geruchsneutralisation (z. B. Ozonbehandlung)

Solche Fälle erfordern Erfahrung, Technik und Sensibilität. Die Kosten liegen hier meist höher, sind aber im Vorfeld klar kalkulierbar.

Ablauf einer professionellen Entrümpelung bei Todesfall

Eine seriöse Entrümpelung folgt einem klaren Ablauf:

  1. Kostenlose Besichtigung und Einschätzung vor Ort
  2. Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen
  3. Sichtung und Wertprüfung
  4. Räumung und fachgerechte Entsorgung
  5. Besenreine Übergabe der Immobilie

Der gesamte Prozess orientiert sich an einem klar definierten Ablauf, damit Angehörige entlastet werden und Planungssicherheit haben.

Entrümpelung selbst durchführen oder Fachfirma beauftragen?

Viele Angehörige stehen vor der Frage, ob sie die Entrümpelung selbst übernehmen oder eine Fachfirma beauftragen sollen.

Entrümpelung in Eigenregie

Entrümpelung durch Fachbetrieb

geringere direkte Kosten meist innerhalb eines Tages erledigt
hoher Zeitaufwand klare Kostenstruktur
körperliche Belastung fachgerechte Entsorgung
emotionale Überforderung nicht zu unterschätzen diskreter Umgang mit persönlichen Gegenständen

Gerade nach einem Todesfall entscheiden sich viele Angehörige bewusst für professionelle Hilfe, um Fehler, Streitigkeiten und gesundheitliche Belastung zu vermeiden.

Was kostet eine Entrümpelung bei Todesfall?

Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Größe der Wohnung oder des Hauses
  • Menge und Art des Inventars
  • Erreichbarkeit (Stockwerk, Aufzug)
  • Sonderaufwand (z. B. Messie-Situation)

Eine transparente Kostenstruktur ist entscheidend. Einen guten Überblick bietet der Ratgeber Entrümpelung Preis berechnen.

Wichtig: Seriöse Anbieter wie "Der Schmidt nimmt's mit" nennen den Preis vorab und arbeiten nicht mit versteckten Zusatzkosten.


Steuerliche Absetzbarkeit - Können die Kosten steuerlich abgesetzt werden?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten einer Entrümpelung bei Todesfall steuerlich geltend gemacht werden:

  • als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen der Erbschaft
  • teilweise als haushaltsnahe Dienstleistung (20 % der Arbeitskosten, max. 4.000 € pro Jahr)

Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitsanteil und eine unbare Zahlung.

Warum professionelle Hilfe Angehörige entlastet

Eine Entrümpelung bei Todesfall ist nicht nur körperlich anstrengend, sondern auch emotional belastend. Professionelle Dienstleister übernehmen:

  • Planung
  • Tragen und Transport
  • Entsorgung
  • Wertanrechnung
  • Übergabe an Vermieter oder Käufer

So können sich Angehörige auf wichtigere Dinge konzentrieren – Trauer, Familie und Organisation des Nachlasses.

Checkliste: So erkennen Sie eine seriöse Entrümpelungsfirma

Achten Sie bei der Auswahl unbedingt auf:

  • kostenlose Besichtigung vor Ort (ja, das machen wir)
  • Festpreis ohne Nachverhandlungen (ja, genau so läuft das bei uns ab)
  • transparente Wertanrechnung (ja, wir rechnen alle Wertsachen an und mindern so den Preis)
  • Betriebshaftpflichtversicherung  (ja, das haben wir für alle Fälle)
  • schriftliches Angebot (ja, das bekommen Sie)

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf für ein unverbindliches Gespräch oder für einen kostenlosen Besichtigungstermin.

Hier Kontakt aufnehmen

Eine Entrümpelung nach einem Todesfall sollte niemals überstürzt erfolgen. Wer strukturiert vorgeht, rechtliche Fragen klärt und professionelle Hilfe nutzt, spart Zeit, Geld und Nerven.

Der Schmidt nimmt’s mit unterstützt Angehörige diskret, zuverlässig und mit langjähriger Erfahrung – von der ersten Besichtigung bis zur besenreinen Übergabe.

Häufige Fragen zur Entrümpelung bei Todesfall

Wie schnell muss eine Wohnung nach dem Todesfall geräumt werden?

Das hängt vom Mietverhältnis ab. Kündigungsfristen gelten weiterhin.

Muss ich persönlich anwesend sein?

Nein. Eine Bevollmächtigung oder Schlüsselübergabe ist ausreichend.

Was passiert mit Wertgegenständen?

Diese werden erkannt, bewertet und auf Wunsch angerechnet.

Kann auch nur ein Teil geräumt werden?

Ja, Teilräumungen sind problemlos möglich.

Wer zahlt die Entrümpelung nach einem Todesfall?

In der Regel die Erben. Die Kosten gelten als Nachlassverbindlichkeit und können steuerliche abgesetzt werden.

Was passiert mit persönlichen Fotos oder Briefen?

Wir sichern persönliche Erinnerungsstücke und übergeben sie den Angehörigen.

Wie schnell kann eine Entrümpelung erfolgen?

Oft innerhalb von 24–72 Stunden nach Besichtigung.

Zurück